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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Ambulante Haushaltshilfe STARK

Inhaber: Orhun Özen

Bültener Straße 39B
31226 Peine


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Ambulanten Haushaltshilfe STARK gegenüber Kunden, Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie sonstigen Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Leistungsumfang

Die Ambulante Haushaltshilfe STARK erbringt hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld des Kunden.

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

  • Einkauf von Dingen des täglichen Bedarfs,

  • übliche Reinigungsarbeiten innerhalb der Wohnung,

  • Befüllen und Entleeren von Geschirrspülmaschinen,

  • Wäschepflege,

  • Blumenpflege innerhalb der Wohnung oder auf dem Balkon,

  • sonstige hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.


 

Nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen sind insbesondere:

  • Garten- und Rasenpflege,

  • Straßen- und Winterdienst,

  • Treppenhausreinigung außerhalb der Wohnung,

  • Versorgung von Haustieren,

  • Kaminholzarbeiten,

  • Renovierungs-, Handwerks- oder Pflasterarbeiten,

  • Entrümpelungen,

  • Keller- oder Dachbodenräumungen,

  • Sperrmüllentsorgung,

  • Tätigkeiten mit besonderem Unfall- oder Gesundheitsrisiko,

  • Arbeiten auf Leitern, Gerüsten oder sonstigen erhöhten Arbeitsplätzen.

Die Ambulante Haushaltshilfe STARK ist berechtigt, die Durchführung einzelner Tätigkeiten abzulehnen, sofern diese außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen oder Sicherheitsbedenken bestehen.


 

§ 3 Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Reinigungsmittel, Waschmittel, Haushaltsgeräte, Staubsauger sowie sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Haushalts- und Verbrauchsmittel werden grundsätzlich vom Kunden bereitgestellt.

Sofern erforderliche Arbeitsmittel oder Verbrauchsmaterialien nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, kann die Leistung nur eingeschränkt oder gar nicht erbracht werden.

Die hierdurch verlorene Zeit gilt als Teil der vereinbarten Einsatzzeit und verlängert den Termin nicht.

§ 4 Termine und Einsatzzeiten

Die Ambulante Haushaltshilfe STARK arbeitet mit festen Touren- und Einsatzplänen. Die vereinbarten Einsatzzeiten stellen Richtzeiten dar.

Die regelmäßige Einsatzdauer beträgt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, 1 Stunde und 42 Minuten je Termin. Die regelmäßige Leistungserbringung erfolgt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, alle 14 Tage.

Die Vergütung beträgt derzeit 34,80 € je Stunde. Zusätzlich fällt je wahrgenommenem Termin eine Anfahrtspauschale in Höhe von 6,34 € an. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich vereinbarten bzw. erbrachten Einsatzzeit zuzüglich der vereinbarten Anfahrtspauschale. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, kann die Abrechnung über die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags oder sonstiger hierfür vorgesehener Leistungen erfolgen. Reicht das verfügbare Budget nicht aus oder ist eine Abrechnung über die Pflegekasse nicht möglich, kann die Vergütung einschließlich Anfahrtspauschale privat in Rechnung gestellt werden.

Aufgrund von Verkehrsaufkommen, Witterungseinflüssen, Notfällen bei vorherigen Einsätzen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Entsteht eine Verzögerung beim Eintreffen des Mitarbeiters, wird diese grundsätzlich durch eine entsprechende Verlängerung des Einsatzes ausgeglichen. Die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit entspricht somit der jeweils vereinbarten Einsatzdauer.

Die Ambulante Haushaltshilfe STARK ist berechtigt, den Einsatz durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter durchführen zu lassen. Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.


 

§ 5 Terminabsagen durch den Kunden

Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz ohne Ausfallvergütung abgesagt werden.

Terminabsagen sind ausschließlich gegenüber der Verwaltung der Ambulanten Haushaltshilfe STARK zu erklären. Mitteilungen gegenüber eingesetzten Mitarbeitern gelten nicht als wirksame Terminabsage.

Die jeweils gültigen Kontaktmöglichkeiten der Verwaltung können auf der Internetseite der Ambulanten Haushaltshilfe STARK unter www.ambulante-haushaltshilfe-stark.de im Bereich „Kontakt“ eingesehen werden.

Erfolgt die Absage nicht fristgerecht oder wird ein vereinbarter Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, ist die Ambulante Haushaltshilfe STARK berechtigt, eine Ausfallvergütung in Höhe von 80 % der für den Termin vereinbarten Einsatzvergütung privat in Rechnung zu stellen. Eine Anfahrtspauschale wird in diesem Fall nicht berechnet.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Ausfall von Terminen durch die Ambulante Haushaltshilfe STARK

Die Ambulante Haushaltshilfe STARK arbeitet mit langfristig geplanten Touren und festen Einsatzzeiten. Die Termine werden im Regelfall quartalsweise geplant.

Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, personellen Engpässen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen nicht durchgeführt werden, informiert die Ambulante Haushaltshilfe STARK den Kunden unverzüglich.

Die Ambulante Haushaltshilfe STARK bemüht sich in diesem Fall um einen Ersatztermin und wird dem Kunden grundsätzlich zwei mögliche Ersatztermine zur Auswahl anbieten.

Die Auswahl der vorgeschlagenen Termine erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Touren- und Einsatzplanung sowie der verfügbaren Kapazitäten.

Lehnt der Kunde beide vorgeschlagenen Ersatztermine ab oder kann keiner der vorgeschlagenen Termine wahrgenommen werden, entfällt die Leistungspflicht für den ausgefallenen Termin.

Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall für keine der Vertragsparteien.

Ein Anspruch auf einen darüber hinausgehenden oder frei wählbaren Ersatztermin besteht nicht.

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